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Wichtige gesetzliche Änderungen

Wichtige gesetzliche Änderungen bei Meldungen von Ein- und Auszügen in der Sparte Strom!

 

Ab Juni 2025 sind rückwirkende An-, Ab- oder Ummeldungen gemäß § 20a EnWG (BNetzA) nicht mehr erlaubt.

Bitte beachten Sie, dass Aus- und Umzüge spätestens 14 Tage vor der Schlüsselübergabe gemeldet werden müssen.

Mehr Infos zum 24-Stunden-Lieferantenwechsel finden Sie hier

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